Projektbeschreibungen 2012

Gutachterliche Stellungnahme zum geplanten Rückbau der Asphaltmischanlage der VAM Vereinigte Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG in der Gemeinde Travenbrück, Ortsteil Vinzier im Hinblick auf den Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG


Gutachten im Auftrag der BBU GmbH, Handewitt

Im Zuge des Rückbaus der Asphaltmischanlage der VAM Vereinigte Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG in der Gemeinde Travenbrück, Ortsteil Vinzier war zu prüfen, ob infolge des Abrisses der Gebäude und der Demontage der Stahlkonstruktionen Zugriffsverbote des § 44 Abs. BNatSchG diesem Vorhaben entgegen stehen und wie diese ggf. zu verhindern sind.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften war in diesem Kontext zu beurteilen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) potenziell von den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sein könnten.

Artenschutzfachliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für Fledermäuse waren auszuschließen.

Bei der Begehung wurden Rauchschwalbennester festgestellt. Jahreszeit bedingt konnten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNatSchG für die Rauchschwalbe ausgeschlossen werden.
Auch § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG war in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht einschlägig, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleiben konnte und eine vorhabensbedingte Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der Rauchschwalbe nicht zu prognostizieren war.

Artenschutzfachliche Konflikte standen der Realisierung des Vorhabens nicht entgegen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen


Aktualisierung: 26.02.2013